
Häufige Fragen zur Behandlung in der Heilpraktiker-Praxis
von Andrea Peyrick in Coesfeld und Münster:
Das Honorar für den Ersttermin beträgt 170 Euro und setzt sich zusammen aus der Auswertung des ganzheitlichen Gesundheitsfragebogens (50 Euro) und dem Ersttermin von maximal 60 Minuten (120 Euro).
Das Honorar für die weiteren Termine beträgt 60 Euro je angefangene 30 Minuten.
Kurze Termine (bis 15 Minuten) werde mit 30 Euro berechnet.
Dies gilt auch für Beratungen per Telefon/Videotermin oder aufwendigere Emails.
Das Erstellen von Therapieplänen (Patient nicht anwesend) wird nach Zeitaufwand (2 Euro / Minute) in Rechnung gestellt.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. bei osteopathischen Behandlungen) informiere Dich bitte bei Deiner Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Diese Gesundheitskosten können jedoch als „Außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel gehören die Kosten für die eigentliche Heilbehandlung typischerweise zu den steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten. Bitte informiere Dich diesbezüglich bei Deinem Finanzamt oder bei einem Steuerberater.
Private Krankenversicherungen
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung gemäß dem jeweiligen Vertragsabschluss haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktikerhonorar sind vom Patienten selbst zu tragen.
Meine Honorare werden in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH SK) herausgegeben. Das Gebührenverzeichnis stammt allerdings aus dem Jahre 1985 und wurde nicht an allgemeine Teuerungsraten angepasst. Daher ist es oft nicht möglich, die erbrachte Leistung zu diesem Satz anzubieten. Der Honorarsatz wird dann faktorisiert und liegt dann oberhalb des GebüH-Rahmens.
Für den ersten Termin nehme ich mir circa eine Stunde Zeit. Die Anschlusstermine dauern zwischen 15 bis 60 Minuten, zu Beginn unserer Zusammenarbeit eher länger, später dann kürzer. Die Termine finden in etwa im zeitlichen Abstand von 4 Wochen statt. Wie viele Termine notwendig sind, hängt immer vom aktuellen Beschwerdebild ab.