Häufige Fragen zur Behandlung in der Naturheilpraxis Andrea Peyrick

Findest Du hier keine Antwort auf Deine Frage, melde Dich gerne bei mir. Fragen zu den einzelnen Schwerpunkten findest Du auf den jeweiligen Unterseiten. 
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Häufige Fragen zur Behandlung in der Heilpraktiker-Praxis
von Andrea Peyrick in Coesfeld und Münster:

Im Ersttermin erfolgen eine umfassende Anamnese und gegebenfalls relevante Untersuchungen. Im Anschluss werte ich alle Informationen strukturiert aus und erstelle einen individuellen Diagnostik- und Therapieplan. Im zweiten Termin wird der Plan ausführlich besprochen. Diagnostik und erste therapeutische Schritte werden eingeleitet. Anschließend erfolgt in den Folgeterminen die Therapie und Begleitung: Ich erarbeite ein individuelles Therapiekonzept, das sich an deinen Beschwerden und gesundheitlichen Zielen orientiert.  

Das Honorar für den Ersttermin von circa 90 Minuten beträgt 195 Euro für Selbstzahler.

Das Honorar für die weiteren Termine beträgt 32,50 Euro je angefangene 15 Minuten für Selbstzahler.

Bei Verwendung von GebüH Abrechnungsziffern bei privat- und privatzusatzversicherten Personen oder Beihilfeberechtigen können die Abrechnungsziffern entsprechend faktorisiert werden und liegen dann teilweise etwas höher als bei der Selbstzahlerpauschale von 195 Euro für den Ersttermin (circa 90 Minuten) bzw. 32,50 Euro je angefangene 15 Minuten.

Dies gilt auch für Beratungen per Telefon/Videotermin oder aufwendigere Emails.

Das Erstellen von Diagnostik- und Therapieplänen (Patient nicht anwesend) wird mit 30 Euro je angefangen 15 Minuten berechnet.

Zeitaufwand, bei dem ich für sie recherchiere, beratend oder klärend tätig bin, wird ebenfalls mit 30 Euro je angefangene 15 Minunten berechnet. 

 

Gesetzliche Krankenversicherungen

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. bei osteopathischen Behandlungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Diese Gesundheitskosten können jedoch als „Außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel gehören die Kosten für die eigentliche Heilbehandlung typischerweise zu den steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Finanzamt oder bei einem Steuerberater.


Private Krankenversicherungen

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung gemäß dem jeweiligen Vertragsabschluss haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktikerhonorar sind vom Patienten selbst zu tragen.

Meine Honorare werden in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH SK) herausgegeben. Das Gebührenverzeichnis stammt allerdings aus dem Jahre 1985 und wurde nicht an allgemeine Teuerungsraten angepasst. Daher ist es oft nicht möglich, die erbrachte Leistung zu diesem Satz anzubieten.  Der Honorarsatz wird dann faktorisiert und liegt dann oberhalb des GebüH-Rahmens.

Bitte beachten Sie, dass meine Beratungskosten und auch die Laborkosten nicht immer bzw. nicht immer in voller Höhe von privaten oder Zusatzversicherungen übernommen werden.


Leider kommt es in letzter Zeit oft zu Problemen bei der Erstattung gerade von Laborleistungen durch private Krankenversicherungen und/oder Behilfestellen.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich bei Ablehnungen durch Kostenträger keine Berichte, Gutachen, Widersprüche o.ä. erstelle. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Die Dauer der Behandlung hängt von Art und Schwere der Beschwerden und den individuellen Zielen ab.

Als Heilpraktikerin benötige ich kein Rezept für die Physiotherapie oder Manuelle Therapie. Als gesetzlich versicherte Person kannst Du als Selbstzahler zur Physiotherapie/Manuellen Therapie zu mir kommen. Als beihilfe oder privat (zusatz-) versicherte Person erfolgt die Abrechnung nach der Gebüh.

Voraussetzung für physiotherapeutische Behandlungen ist, dass Du bereit bist, über den Tellerrand der Physiotherapie hinauszublicken. Mein Ziel ist es, Dich ganzheitlich zu unterstützen, um Dein volles Potenzial auszuschöpfen. Deshalb gehört für mich ein Blick auf Ernährung, Mikronährstoffe, Darmgesundheit und Stress unbedingt zu einer erfolgreichen Therapie dazu.

Für  vereinbarte Termine, die nicht rechtzeitig (48 Stunden vorher) abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, kann eine Terminausfallgebühr in Höhe des entsprechenden Honorars erhoben werden.

Buchen Sie Ihren Termin gerne direkt online.

Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular unten. 

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