
Häufige Fragen zur Behandlung in der Heilpraktiker-Praxis
von Andrea Peyrick in Coesfeld und Münster:
Nachdem wir einen Termin vereinbart haben, schicke ich Dir meinen ganzheitlichen Gesundheitsfragebogen. Je mehr ich über Dich erfahre, desto besser kann ich mich auf Deinen Besuch vorbereiten und Dich gesundheitlich unterstützen. Der Fragebogen sollte 3 Werktage vor unserem Termin per Post bei mir eingegangen sein. Beim ersten Termin erfolgt eine ganzheitliche Anamnese, weitere Diagnostik wird besprochen und eingeleitet, das Ziel definiert und ein Behandlungsplan erstellt.
Das Honorar für den Ersttermin beträgt 170 Euro und setzt sich zusammen aus der Auswertung des ganzheitlichen Gesundheitsfragebogens (50 Euro) und dem Ersttermin von maximal 60 Minuten (120 Euro).
Das Honorar für die weiteren Termine:
104 Euro (bis 50 Minuten)
52 Euro ( bis 25 Minuten)
30 Euro für kurze Termine (bis 15 Minuten)
Das Honorar für die weiteren Termine:
104 Euro (bis 50 Minuten)
52 Euro ( bis 25 Minuten)
30 Euro für kurze Termine (bis 15 Minuten)
Gesetzliche Krankenversicherungen
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. bei osteopathischen Behandlungen) informiere Dich bitte bei Deiner Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Diese Gesundheitskosten können jedoch als „Außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel gehören die Kosten für die eigentliche Heilbehandlung typischerweise zu den steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten. Bitte informiere Dich diesbezüglich bei Deinem Finanzamt oder bei einem Steuerberater.
Private Krankenversicherungen
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung gemäß dem jeweiligen Vertragsabschluss haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktikerhonorar sind vom Patienten selbst zu tragen. Meine Honorare werden in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH SK) herausgegeben. Das Gebührenverzeichnis stammt allerdings aus dem Jahre 1985, so dass es oft nicht möglich ist, die erbrachte Leistung zu diesem Satz anzubieten und diese dadurch faktorisiert werden muss.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. bei osteopathischen Behandlungen) informiere Dich bitte bei Deiner Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Diese Gesundheitskosten können jedoch als „Außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel gehören die Kosten für die eigentliche Heilbehandlung typischerweise zu den steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten. Bitte informiere Dich diesbezüglich bei Deinem Finanzamt oder bei einem Steuerberater.
Private Krankenversicherungen
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung gemäß dem jeweiligen Vertragsabschluss haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktikerhonorar sind vom Patienten selbst zu tragen. Meine Honorare werden in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH SK) herausgegeben. Das Gebührenverzeichnis stammt allerdings aus dem Jahre 1985, so dass es oft nicht möglich ist, die erbrachte Leistung zu diesem Satz anzubieten und diese dadurch faktorisiert werden muss.
Für den ersten Termin nehme ich mir circa eine Stunde Zeit. Die Anschlusstermine dauern circa zwischen 15 bis 50 Minuten, zu Beginn unserer Zusammenarbeit eher länger, später dann kürzer. Die Termine finden in etwa im zeitlichen Abstand von 4 Wochen statt. Wie viele Termine notwendig sind, hängt immer vom aktuellen Beschwerdebild ab.
Du kannst mit einem Privatrezept oder als Selbstzahler zur Physiotherapie zu mir kommen. Voraussetzung dabei ist, dass Du bereit bist, über den Tellerrand der Physiotherapie hinauszublicken. Mein Ziel ist es, Dich ganzheitlich zu unterstützen, um Dein volles Potenzial auszuschöpfen. Deshalb gehört für mich ein Blick auf Ernährung, Mikronährstoffe, Darmgesundheit und Stress unbedingt zu einer erfolgreichen Therapie dazu.
Für Termine, die nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, stelle ich eine Terminausfallgebühr über 50% des entsprechenden Honorars in Rechnung.